Montag, 01.12.2008 18:00
BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN

Auszug aus den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der nordbahn

1.  Die NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG erbringt Leistungen im SPNV. Hierfür gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der NBE in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit dem Fahrtantritt erkennen Sie die Beförderungs- und Tarifbestimmungen an.

2.  Soweit in den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der NBE nicht abweichend geregelt, gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes oder die Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV-Gemeinschaftstarif) in der jeweils gültigen Fassung.

3.  Bitte beachten Sie, dass es untersagt ist,

  • Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
  • Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  • in den Fahrzeugen zu rauchen,
  • Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen,
  • Druckschriften zu verteilen, Verkaufsgeschäfte durchzuführen oder Fahrgäste zu belästigen.

4.  Der Fahrtantritt ist nur mit einer gültigen Fahrkarte erlaubt. Fahrkarten können Sie bei der Verkaufsstelle in Bad Segeberg, den DB-Verkaufsstellen und an den Automaten im Zug erwerben. Ist der Automat defekt, geben Sie bitte beim Zugbegleitpersonal oder beim Triebwagenführer Bescheid.

5.  Wir müssen Sie von der Fahrt ausschließen, wenn Sie andere Fahrgäste oder den Betriebsablauf durch Ihr Verhalten gefährden und dies auf unser Verlangen nicht einstellen.

6.  Für die Anerkennung der BahnCard, der entsprechenden Ländertickets und des Schönes-Wochenende-Ticket gelten die entsprechenden Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.

7.  Für die Beförderung von Kindern gelten die Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.

8.  Für die Beförderung von Fahrrädern gelten für die gesamte Strecke die Beförderungsbedingungen des HVV Hamburger Verkehrsverbundes.

9.  Schwarzfahren lohnt sich nicht. Wir erheben seit dem 01.01.03 das doppelte Beförderungsentgelt, jedoch mindestens 40 EUR.

Die Beförderung von Hunden, soweit von ihnen keine Gefährdung des Betriebes oder eine Gefährdung und Belästigung anderer Fahrgäste ausgeht, erfolgt unentgeltlich. Hunde sind grundsätzlich anzuleinen, sonstige Haustiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

 
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