Für Mitarbeitende

Hinweisgebersystem bei der nordbahn

Die nordbahn schützt und fördert ein transparentes und integres Arbeitsumfeld
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Hinweisgebende* haben die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe ihrer Identität tun. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz ihrer Daten und Informationen.

Kontaktdaten der internen Meldestelle
Die interne Meldestelle von nordbahn wird fachkundig betreut von der Kanzlei Mazars Rechtsanwaltsgemeinschaft mbH. Das dafür bereitgestellte sogenannte Whistleblowing-Tool ist unter folgendem Link zu erreichen:

nordbahn.whistleblower.mazars.de

Die Eingabe der Hinweise kann dort schriftlich, per Texteingabe oder mündlich, per Sprachnachricht erfolgen.

Ein persönliches Gespräch kann auf Wunsch in Folge der Meldung ermöglicht werden. Dabei ist mit Einwilligung der hinweisgebenden Person die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich.

Hierzu steht Hinweisgebenden das Whistleblowing-Tool zu jeder Tageszeit zur Verfügung. Der Wunsch zur Abgabe des Hinweises in einem persönlichen Gespräch ist ebenfalls über das Whistleblowing-Tool zu äußern. In beiden Fällen besteht ausdrücklich die Möglichkeit der anonymen Kontaktaufnahme und Abgabe von Hinweisen.

Externe Meldestellen
Hinweisgebende haben die Möglichkeit, sich neben der internen Meldestelle auch an eine externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestellen werden von staatlicher Seite betrieben. Die interne Meldestelle hält für Hinweisgebende außerdem Informationen über externe Meldeverfahren bereit. nordbahn begrüßt jedoch sehr, wenn sich Hinweisgebende entscheiden, den internen Meldeweg einzuschlagen.

* Hinweisgebende (engl. „Whistleblower“) sind Mitarbeitende sowie Personen, die in einem direkten oder indirekten beruflichen Verhältnis mit nordbahn stehen oder einen sonstigen Berührungspunkt mit nordbahn haben, die Missstände im Betrieb aufdecken und zur Anzeige bringen.